Begraben wir das gesunde Rechtsempfinden

Zwei Zeitungsmeldungen nebeneinander gestellt.

Gestern schrieb FAZ.Net über den Freiburger Arzt Hans Peter Friedl: Trotz Kunstfehlern – Hohe Abfindung für verurteilten Chefarzt. Herr Friedl erhält durch einen Vergleich aus dem Etat des Klinikums eine Abfindung in Höhe von 1,98 Millionen Euro.

Heute schreibt FAZ.Net: Kassiererin verliert wegen 1,30 Euro ihre Arbeit. Ihr war nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden. Es ging um die Einlösung von zwei Leergutbons.

Schon gut, mein privates Rechtsempfinden und das anderer Leute, ist keine juristisch gültige Kategorie. Hat auch mit Bestattungskultur nichts zu tun. Dafür aber mit Rechtskultur.

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Autor: Birgit Aurelia Janetzky
Datum: Mittwoch, 25. Februar 2009 15:32
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