Beiträge vom Mai, 2009

Grenzsteine – Pforten zum Dialog

Samstag, 30. Mai 2009 10:00

© Siegbert Altmiks

grenzstein-art©

Objekte ganz eigener Art bieten  Siegbert Altmiks und Stefan Königsfeld mit ihren grenzstein-art Projekt an. Sie bestehen konzeptionell aus zwei Teilobjekten und sind individuell künstlerisch gearbeitet. Die beiden Bildhauer gestalten Grabskulpturen, die in den Begriffen konventioneller Grabmalkultur nicht zu fassen sind.

Grenzsteine.

Einer ist die eigentliche Grabskulptur. Das Gegenstück verbleibt im Privatbereich der Hinterbliebenen.

Grenzsteine.

Haben ihren Platz an der Grenze zwischen Leben und Tod. Sie helfen Menschen, sich mit dem Tod auseinander zu setzen. Und bilden selbst eine Grenze zwischen den Toten und den Lebenden.

Mit ihrem Konzept und der gestalterischen Umsetzung ist das grenzstein-art Projekt Gewinner des Internationalen Funeral Awards 2008. Das Konzept der integralen Grabmale ist angekommen. Der Dialog mit neuen künstlerischen Formen der Grabmalgestaltung eröffnet.

Thema: Empfehlungen, Friedhof | Kommentare (0) | Autor:

Schriftfont erstellen mit eigener Handschrift

Sonntag, 24. Mai 2009 9:05

Eigener Schriftfont

Bei bestimmten Anlässen schreibe ich gerne handschriftlich. Leider ist das Endprodukt für andere nicht immer lesbar. Oder ich verkalkuliere mich in der Zeilenlänge und fange wieder von vorne an.

Auf  www.yourfonts.com kann man eine Schriftart mit der eigenen Handschrift kreieren. Statt Arial oder Verdana zu nutzen, ist es möglich für bestimmte Anlässen Texte mit dem eigenen Schriftfont zu erstellen. Das gibt dem Geschriebenen eine individuelle Note. Einladungen oder Sprüche auf Trauerkarten heben sich so aus der Einheitsgestaltung hervor. Persönliche Texte werden lesbar, wie bei jedem anderen Schriftfont sind sie formatierbar und können abgespeichert werden.

Dieser Dienst ist hilfreich. Die wirklich privaten Nachrichten schreibe ich weiterhin per Hand :-)

Thema: Empfehlungen, out of topic | Kommentare (2) | Autor:

Die Social-Media Bestattung

Samstag, 23. Mai 2009 16:00

Versprochen ist versprochen. Ein Beispiel sinnloser Twitter-Nutzung.

Es war zu erwarten, dass die ersten Leute bald live von einer Beerdigung twittern. Einen tollen Namen gibt es auch für dieses Phänomen: Social Media-Bestattung. Das könnte glatt zum Unwort des Jahres gekürt werden. Ein schönes Beispiel bringt der ethority-Weblog.

Kimberly Hoppe, die Reporterin der „Abendzeitung” tippte ständig in ihr Handy während der Trauerfeierlichkeiten für ihren ehemaligen Plattenboss und Bertelsmann-Manager Monti Lüftner. Der Grund: sie zwitscherte und fütterte Twitter mit 140 Zeichen langen Meldungen von der Beerdigung.

„Beerdigung Monti Lüftner. Alle Promis schauen sehr, sehr traurig – auch die Fotografen tragen Schwarz. Wolfgang Seybold schluckt.”

„@ebs Mir muss gar niemand das iPhone wegnehmen. Akku ist gleich leer und die Monti-Beerdigung ist jetzt vorbei #Bussi-Tussi”

Darauf kann ich echt verzichten und sage nur “Tussi-Bussi”

Thema: Friedhof, Internet, Kurios bis Seltsam | Kommentare (2) | Autor:

twitter – noch nie gehört

Freitag, 22. Mai 2009 20:04

© Milos Willing - Fotolia.com

Twittern ist in. E-Mails schreiben out. Ein neue Internet-Mode greift um sich. In meinem Umfeld nachgefragt, kennt kaum ein Mensch den Internetdienst Twitter und um ihn erklären zu können, habe ich quasi als Selbstexperiment einen Account angelegt. Von meinen Erfahrungen will ich hier berichten.

1. Frage: was ist Twitter?

Mit diesem Dienst kann man kurze Nachrichten versenden, die maximal 140 Zeichen lang sein dürfen. Sie können über die Internetseite oder über das eigene Handy eingegeben werden. Sobald ich einen Account angelegt habe, kann ich die 140-Zeichen-Nachrichten empfangen, wenn ich mich bei einem anderen als Follower eintrage. Ebenso kann ich selbst Nachrichten veröffentlichen, die dann an Menschen gehen, die sich bei mir als Follower eingetragen haben. Ebenso können die Nachrichten auch auf Webseiten eingebunden werden. Diese kann ich lesen, ohne zu den Followern zu gehören.

2. Frage: Wozu twittern?

Weiß ich nicht. Um das herauszufinden beginne ich mit dem Experiment.

Schritt 1:  Ich wähle die Internetseite Twitter

Und habe die Auswahl zwischen * Meine Frau überwache * Blind Date Verabredung Mit Einer * Frau Sucht Ihn * Frau Verführt * Kostenloses Blind Date * Winnenden * Fremde Frau Ansprechen * Freundin überwachen * Schweinegrippe. Ich stelle fest, dass ich bei twitter.de auf der falschen Seite gelandet bin, denn die gesuchte Seite ist twitter.com.

Schritt 2:  Ich hole mir bei Leo Hilfe

Das ist ein Wörterbuch im Internet, das ich als Übersetzungshilfe nutze. Twitter lässt mir nur die Auswahl zwischen Englisch und Japanisch

Schritt 3: Ich lege einen Account an

Ab sofort zwitschere ich unter http://twitter.com/Janetzky

Schritt 4: Ich lösche mich als Follower von de

Auf der Suche nach twitter.de hatte ich de in irgendein Feld eingegeben und war plötzlich mit 54 anderen ein Follower von jemanden, der unter dem Namen de twittert (keine Ahnung, wie das passieren konnte).

Schritt 5: Ich will wissen, wieviel 140 Zeichen sind

123456789 123456789 123456789 123456789 123456789 123456789 123456789 123456789 123456789 123456789 123456789 123456789 123456789 123456789

So, jetzt wissen Sie es auch!

Schritt 6: Ich überlege, welche sinnvollen Botschaften wohl ein Bestatter in 140 Zeichen unterbringen könnte

Hr Lebwohl Jg 32 verst heute tot in wohnung geruch nachbarn polizei 14 tage maden schnell Krema nicht so schön sozbestattung wir legen drauf

Ha, genau 140 Zeichen. Klasse diese Technik! Die Twitteritis greift wie eine Seuche um sich. Auf der Strecke bleiben die Inhalte.

Morgen gebe ich dann ein weiteres Beispiel sinnloser Twitter-Nutzung.

Thema: Internet, Kurios bis Seltsam | Kommentare (0) | Autor:

Patientenverfügungsgesetz in der Diskussion

Mittwoch, 20. Mai 2009 7:49

Eine Entscheidung über ein neues Patientenverfügungsgesetz soll am 28. Mai fallen. Den Parlamentariern liegen verschiedene Entwürfe vor. Die verschiedenen Interessensvertreter werben derzeit auch online für ihre Positionen. Zur Entscheidung stehen die zukünftig geltende Regelung von Verfügungen, die Menschen für den Fall einer schweren Erkrankung treffen. Knackpunkte der Diskussion sind die Stellung des behandelnden Arztes, das Selbstbestimmungsrecht des die Patientenverfügung verfassenden Patienten, die Bestimmung des mutmaßlichen Willens des Patienten und die Bedeutung der Beratung.

Einen guten Einstieg in die Thematik bietet der Artikel Oliver Tolmein auf F.A.Z. Net. Er gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Positionen der Gesetzesentwürfe. Hilfreich ist auch der Link zur Synopse der Gesetzentwürfe mit weiteren Weblinks.


Thema: Sterbebegleitung | Kommentare (0) | Autor: