Weltliche Trauerfeiern in der Kirche

Eingang zur Kirche

 

Kirchen sind sakrale Räume, die Kirchengemeinde hat das Hausrecht. So weit, so gut. Steht diese Kirche aber auf einem Friedhof und ist sie der einzige trockene und beheizbare Raum für eine Beerdigung, ergibt sich ein klassisches Konfliktfeld zwischen Kirchen und Kommunen. Ausgetragen wird dieser Konflikt oft auf dem Rücken von Angehörigen und eines sowieso schon klammen Etats für den kommunalen Friedhof, der dann alle Steuerzahler trifft. Vor kurzem hatte ich selbst eine solche Situation: die (katholische) Kirche steht auf dem kommunalen Friedhof – es gibt keinen anderen Feierraum – im Vorfeld gab es Diskussionen, bis klar war, dass der Verstorbene Kirchenmitglied war – die Familie durfte ihren Abschied in der Kirche nehmen – ich durfte in der Kirche sprechen – die endgültige Klärung zwischen Kirche und Zivilgemeinde steht noch aus .

Ein kürzlich erschienener Artikel über die Regelung der evangelischen Kirche in Mecklenburg (Anm. 9.2.2014 Link nicht mehr erreichbar)  befasst sich ebenfalls mit dieser Fragestellung. Der Ansatz ist bemerkenswert:

„Nichtkirchliche Trauerfeiern müssen heute keine politische oder atheistische Botschaft mehr haben,“

meint der Mecklenburger Kirchenrat Matthias de Boor. Da hat er Recht. Viele freie Trauerredner/innen haben Theologie studiert und waren im christlichen Glauben beheimatet. Später haben Sie sich aus Überzeugung oder notgedrungen, weil sie keine Arbeitsstelle bei der Kirche bekamen, als nichtkirchliche Redner/innen etabliert. Die Redner/innen, die eine ausgesprochen kirchenfeindliche Einstellung haben und jedweden religiösen Bezug in der Traueransprache und Gebete ablehnen, werden ihrerseits nicht gerne in einem Kirchenraum in der Nähe eines Altars stehen. Die Ansicht des Kirchenrates, dass „inzwischen sogar viele weltliche Trauerredner Christen seien“ entspricht dagegen mehr einer Wunschvorstellung als der Realität.

Das Problem ist vielschichtig. Einbezogen in die Fragestellung sind Kirchenleitungen, die Leitung der örtlichen Kirchengemeinde, die kommunale Gemeinde. Von Bedeutung ist, ob der/die Verstorbene Kirchenmitglied oder ausgetreten ist. Andererseits sind vielleicht die Angehörigen gläubige Christen, der/die Verstorbene war aber atheistisch, buddhistisch, irgendwie nicht näher definiert religiös oder sonst irgendwas. Kann man den christlichen Angehörigen die Kirche verweigern? Darf in einem Sakralbau statt des Pfarrers ein freier Redner öffentlich sprechen, selbst wenn sonst alles stimmt, also der/die Verstorbene und die Angehörigen Kirchenmitglied sind, oder behält sich die Kirche die Redehoheit vor?

Die Kirche in Mecklenburg sieht hier eine zusätzliche Chance, wenn schon nicht in der Predigt, so doch

„bei weltlichen Trauerfeiern in Kirchen bewusst die Altarkerzen anzuzünden“ und „auf ihre Symbolik hinzuweisen, nämlich auf die christliche Hoffnung über den Tod hinaus.“

Natürlich kann (nicht muss!) die Kirchengemeinde einzelne Bedingungen festsetzen: Kanzel, Altar und Glockengeläut bleiben tabu. Die Trauergäste werden durch die Kirchengemeinde begrüßt. Berechnet wird eine Nutzungsgebühr für Heizung und Reinigung.

All das macht wesentlich mehr Sinn als eine Kommune zum Bau einer eigenen Trauerhalle zu nötigen, selbst wenn in einem Ort nur zwei nichtkirchliche Beerdigungen pro Jahr stattfinden. Oder der Trauergemeinde eine Abschiedsfeier in einen kleinen Unterstand zuzumuten, in dem der Wind pfeift und der Regen die Worte des Redners übertönt.

Gibt es in einer Stadt Alternativen zum kirchlichen Friedhof oder der Kirche auf einem Friedhof, dann mag die Abgrenzung der Kirche zu allem was nicht kirchlich ist, noch angehen. Beispielhaft sei hier die Regelung des evangelischen Friedhofs in Mönchengladbach genannt:

„Um das Weiterbestehen des traditionsreichen Friedhofs auch in Zukunft zu sichern, ist er mittlerweile für die Glieder aller christlichen Kirchen, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammen geschlossen sind, geföffnet worden. Eine konfessionelle Eingrenzung besteht damit nicht mehr. Alle Christen der näheren und weiteren Umgebung, denen der Friedhof lieb und wert ist, sind eingeladen, ihre verstorbenen Angehörigen auf unserem Friedhof zu bestatten.  Das gilt auch, wenn diese aus der Kirche ausgetreten waren, der Grabnehmer oder die Grabnehmerin aber noch einer christlichen Kirche angehört. Sogenannte „freie Redner“ sind bei den Trauerfeiern in der Friedhofskapelle nicht zugelassen.“

Die Kirche in Mecklenburg setzt dagegen auf eine „missionarische Ausstrahlung einer gastfreundlichen Kirchgemeinde.“ Sie rät allen Kirchenmitgliedern bereits zu Lebzeiten eine kirchliche Beerdigung zu verfügen. Denn

„Immer öfter komme es auch vor, dass Kirchenmitglieder weltlich beerdigt werden, weil die Angehörigen es so wünschen.“

Dies entspricht wiederum mehr einem Wunsch als meiner Erfahrung der realen Gegebenheiten. Selten setzen sich Angehörige über den Wunsch eines/einer Verstorbenen hinweg. Wer im Glauben und in der Kirche beheimatet ist, für den steht eine kirchliche Bestattung außer Frage. Es ist eher so, dass manche Menschen zwar nicht aus der Kirche austreten, dennoch eine nichtkirchliche Trauerfeier wünschen. Warum das so ist? Fragen wir die Menschen.

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