Guter Rat zu Testament und Erbfall – Buchempfehlung

Je mehr man sich mit der Materie Erbrecht und Testament beschäftigt, desto mehr Fragen tauchen auf. Was ist das “Berliner Testament” oder eine “vorweggenommene Erbfolge”, wie berechnet sich der “Pflichtteil” und geht das eigentlich, jemanden zu “enterben”?

Guter Rat ist nicht teuer. Guido Ubert gibt Auskunft darüber, was Erblasser und Erben wissen und beachten sollten. In 38 Kapiteln werden alle relevanten Themen angesprochen und Fachbegriffe erschlossen. Ein ausführliches Sachregister hilft, schnell die richtigen Stellen zu finden. Die vielen Beispiele, Checklisten und Berechnungen machen die ansonsten recht trockenen rechtlichen Informationen gut lesbar. Aufgrund der Fülle von Informationen ist dieser Ratgeber nicht von vorne bis hinten durchzulesen, vielmehr kann der Leser ganz gezielt ein Thema aufsuchen, dass ihn speziell interessiert. Etwa wie man durch eine rechtzeitige Vorsorge Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen kann. Was passiert, wenn ein Testament vorliegt? Was passiert, wenn kein Testament vorliegt? In beide Richtungen finden  Betroffene weiterführende Informationen und können sich gezielt auf den Erbfall vorbereiten. Das macht auch die Gespräche mit Rechtsanwälten einfacher. Erblasser und Erben können die richtigen Fragen stellen. Da nicht jede Lebenssituation in einem Ratgeber abgebildet werden kann, bleibt auch Ihnen noch genug zu tun.

Guido Ubert
Guter Rat zu Testament und Erbfall
Was Erblasser und Erben wissen und beachten sollten
416 Seiten

Der Beck-Rechtsberater im dtv ist inzwischen in der 5. Auflage erschienen. Diese Neuauflage ist vollkommen überarbeitet und auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung gebracht.

ISBN 978-3-423-50622-9
14,90 € (D),  15,40 € (A), 22,90 SFR

Dieser Artikel ist Beitrag 9 von 10 Beiträgen der Artikel-Serie Empfohlene Bücher.
Artikel-Serie«Der Flieger – Buchempfehlung
Tags »

Autor: Birgit Aurelia Janetzky
Datum: Dienstag, 9. November 2010 14:16
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Empfehlungen

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben